Vorbehaltlich der Entscheidungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW am 15.04.2020 planen die Bildungsgänge der Berufsschule am Berufskolleg Erkelenz Unterrichtseinheiten zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Hierbei werden selbstverständlich die hygienischen Voraussetzungen des Infektionsschutzes beachtet. Über die Termine werden die Auszubildenden über ihre Klassenlehrerinnen und -lehrer informiert. Die Auszubildenden informieren zeitnah ihre Ausbildungsunternehmen mit der Bitte um Freistellung, auch wenn die Termine von den ursprünglichen Berufsschultagen abweichen. Die IHK Aachen unterstützt eine entsprechende Freistellung. (s. https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/pruefungen-abgesagt-berufsschulen-geschlossen-4727154)
Während der Zeit, in der der Unterricht ruht, werden die Auszubildenden nach Ihren Anweisungen im Betrieb ausgebildet.
Ergänzend dazu erhalten Ihre Auszubildenden über digitale Kommunikationskanäle von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern Materialien und Aufgaben zur außerschulischen Bearbeitung.
In Abhängigkeit von den betrieblichen Erfordernissen können Sie Ihren Auszubildenden für die Bearbeitung der schulischen Arbeitsaufträge Freiräume gewähren. Insbesondere dann, wenn Ihre Auszubildenden kurz vor der IHK-Abschlussprüfung stehen, sind von Ihnen eingeräumte Lernzeiten sehr sinnvoll. Beachten Sie bitte folgende Information der IHK:
Komprimierte Kurse zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (Info der IHK Aachen)
Im gemeinsamen Interesse einer erfolgreichen Ausbildungsgestaltung ruft die IHK-Organisation dazu auf, Auszubildenden nun Zeit zum Lernen zu gewähren (egal ob zu Hause oder im Betrieb), um das schulisch gestellte Ausfallangebot wahrnehmen zu können, wenn das Unternehmen selbst nicht in der Lage ist, entsprechende Inhalte zu vermitteln. Dies ist verbunden mit dem klaren Hinweis auf die Pflicht zur Vorbereitung der Auszubildenden auf die anstehenden Abschlussprüfungen. Einige Berufsschulen planen bereits komprimierte Prüfungsvorbereitungskurse für den Fall der Wiedereröffnung kurz vor den Prüfungen. Die Auszubildenden haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an diesen Sonderveranstaltungen, wenn diese außerhalb der üblichen Berufsschulzeiten stattfinden. Die IHK-Organisation hält diese Angebote aber für sinnvoll und angesichts des langen Zeitraumes, in dem die Auszubildenden jetzt durchgehend in den Betrieben sind, auch für vertretbar. Bei den jeweils zuständigen Berufsschulen lässt sich in Erfahrung bringen, ob und wann Angebote für Auszubildenden geplant sind.
https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/pruefungen-abgesagt-berufsschulen-geschlossen-4727154