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Schulordnung aktualisiert

Die Schulordnung des Berufskollegs Erkelenz wurde bezüglich der schulinternen Abläufe bei Krankmeldung angepasst und bezüglich des Umgangs mit Gewalt- und Drogendelikten erweitert.
Die aktuelle Version mit gelb markierten Änderungen finden Sie hier:
Schulordnung des Berufskollegs Erkelenz (pdf)

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Das ZE-Projekt 2020

Die Entlassklasse der Zerspanungsmechaniker präsentierte am 09.10.2020 ihr diesjähriges Abschlussprojekt mit dem Schwerpunkt „Digitalisierte Fertigungsprozesse in der Dreh- und Fräsbearbeitung“.

Abb. 1: Entlassklasse Zerspanungsmechaniker 2020 BK Erkelenz
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Aktuelle Informationen

>>>>> Aktualisiert 26.10.2020, 10.00 Uhr <<<<<

Aktuelle Informationen zum Schuljahr 2020/21

Die Corona-Warn-App kann zur Eindämmung der Pandemie beitragen, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, bei der Kontaktnachverfolgung.
Die Nutzung der App wird allen am Schulleben Beteiligten empfohlen.

Informationen zu Berufsschultagen finden Sie hier:

Berufsschultage und Blockpläne


Es gilt Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände.
Es gilt Maskenpflicht im Unterricht.

Schüler/innen und Auszubildenden, die in häuslicher Gemeinschaft mit Vorerkrankten leben

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des
betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

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