Nutzungsordnung für PC-Räume

Nachfolgende Regelungen gelten für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen am Berufskolleg Erkelenz.
Vor Nutzung der PCs muss sich jeder Benutzer - bei Minderjährigen deren Eltern - schriftlich zur Einhaltung verpflichten.
Die Nutzungsordnung inkl. Formular kann hier heruntergeladen werden:  Nutzungsordnung von PC-Räumen

Sie sind insbesondere verpflichtet,

  • die im Rahmen des Unterrichts oder im Interesse eines geordneten Schullebens notwendigen Anordnungen zu befolgen und die Ordnung in der Schule einzuhalten
  • alles zu unterlassen, was eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Schule sowie die Rechte beteiligter Personen beeinträchtigt sowie
  • die schulischen Anlagen, Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln.

Nachfolgende Regelungen gelten für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen am Berufskolleg Erkelenz durch Schülerinnen und Schüler in und außerhalb des Unterrichts.

§ 1 Sorgfältiger und pfleglicher Umgang mit den Einrichtungsgegenständen, Schutz der Geräte

(1)  Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen der Lehrkräfte zu erfolgen. Wer schuldhaft (absichtlich, grob fahrlässig, unangemessene Handhabung) Schäden an Hard- und Software oder Mobiliar verursacht, haftet für den entstandenen Schaden und hat diesen zu ersetzen. Dies gilt auch für beschränkt geschäftsfähige Schüler/innen.

(2)  Vor Aufnahme der Arbeit hat sich die Schülerin oder der Schüler vom ordnungsgemäßen Zustand der Hard- und Software sowie des Mobiliars zu überzeugen und vorgefundene Schäden unverzüglich der zuständigen Lehrkraft zu melden.

(3)  Während der Arbeit entstandene Schäden an Hard-, Software oder Mobiliar sind unverzüglich der aufsichtführenden Lehrkraft zu melden. Dies gilt nicht nur für den/die Verursacher/in, sondern auch für die anderen anwesenden Schüler/innen, die diese Beschädigung wahrnehmen.

(4)  Nach Beendigung der Nutzung hat die Schülerin oder der Schüler die benutzte Anwendung ordnungsgemäß zu beenden, sich am PC abzumelden, seinen Arbeitsplatz zu kontrollieren und ordnungsgemäß zu verlassen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind Schäden zu melden.

(5)  Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist das Essen und Trinken in den Fachräumen grundsätzlich verboten. Verboten ist es auch, die Bürostühle als "Fortbewegungsmittel" zu missbrauchen.

 

§ 2 Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

Eigene Datenträger, wie Disketten, CDs usw. dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der aufsichtsführenden Lehrkraft benutzt werden.

 

§ 3 Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzererkennung und wählen sich ein Passwort, mit dem sie sich an den vernetzten Computern der Schule anmelden können.

Für unter ihrem Passwort erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule bzw. der zuständigen Lehrkraft unverzüglich zu melden.

 

§ 4 Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule bzw. der zuständigen Lehrkraft zulässig.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Schuldhaft entstandene Kosten sind von dem jeweiligen Verursacher zu tragen.

Bei der Nutzung des Internets sind die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts zu beachten. Danach ist es ausdrücklich verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson darüber Mitteilung zu machen.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Die Schule bzw. die aufsichtführende Lehrkraft ist berechtigt durch stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung dieser Regeln zu überprüfen.

 

§ 5 Versenden von Informationen in das Internet

Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten im Namen der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.

Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.

Die Weitergabe von persönlichen Informationen (personenbezogene Daten) über Schüler/innen, Lehrer/innen oder sonstige Schulangehörige über das Internet ist grundsätzlich untersagt.

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.

Insbesondere ist es auch verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte zu versenden.

 

§ 6 Ergänzende Regeln, Schlussvorschriften

(1)  Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in den Computerräumen der Schule in Kraft.

(2)  Zu Beginn jedes Schuljahres findet durch die Fachlehrer/innen eine Belehrung der Schüler/innen statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Der Text der Nutzungsordnung wird den Schülern/innen ausgehändigt und die einzelnen Regeln und die Folgen von Verstößen erläutert. Jede/jeder Schülerin/Schüler (im Falle der Minderjährigkeit auch die Erziehungsberechtigten) hat die Kenntnisnahme schriftlich, durch eigenhändige Unterschrift, zu bestätigen und sich zu verpflichten die Nutzungsordnung einzuhalten. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

(3)  Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung sind Verstößen gegen die Allgemeine Schulordnung gleichzusetzen. Sie können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung des Internets und dem zeitweisen Ausschluss aus dem Unterricht weitere schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

(4)  Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

(5)  Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

 

Die Nutzungsordnung inkl. Formular kann hier heruntergeladen werden: Nutzungsordnung von PC-Räumen

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