Hinweise für Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen

Ihre Klassenleitungen versorgen Sie mit Informationen zum Schulbetrieb und anstehenden Prüfungen.

Sie erhalten darüber hinaus von Ihren Fachlehrerinnen und Fachlehren über die vereinbarten digitalen Kommunikationskanäle Lernmaterialien zur häuslichen Bearbeitung. Bearbeiten Sie diese
Materialien gewissenhaft und ordnungsgemäß. Halten Sie zu beachtende Rückmeldefristen ein. 

Besonders wichtig ist die intensive häusliche Arbeit natürlich dann, wenn für Sie relativ zeitnah schriftliche Arbeiten, Klausuren, Vorklausuren und Abschlussprüfungen anstehen. 

Die während der gegenwärtigen Zeit des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben werden in aller Regel nicht benotet. Sie können aber durch die Lehrerinnen und Lehrer überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Bereits vor Schulschließung bekannt gegebene und terminierte Projekte und Ausarbeitungen, deren Abgabefrist während der schulfreien Zeit endet, werden wie gewohnt bewertet. 

Solange der Unterrichtsbetrieb ruht, werden keine Praktika mehr absolviert. 

Lediglich Praktika im Zusammenhang mit Bildungsgängen der Fachschule für Sozialwesen und entsprechenden Bildungsgängen des beruflichen Gymnasiums, für die Anstellungsverträge zwischen Schülerinnen und Schülern und Trägern bestehen, sind von den Schülerinnen und Schülern zu absolvieren, wenn dies auf Grundlage der Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs bzw. der jeweiligen Praktikumsstelle vor Ort möglich ist.
 

Wenn das Absolvieren nicht möglich ist, werden den Schülerinnen und Schülern durch die nicht vollständig absolvierten Praktika keine Nachteile entstehen. 

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