Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden, für die der Schulbetrieb an Schulen in Nordrhein-Westfalen wieder beginnt, könnten durch die weiterbestehenden Reisebeschränkungen aufgrund des Corona-Virus betroffen sein.
HIER finden Schülerinnen und Schüler ein Formblatt, auf denen die Schulleitung den betroffenen Personen die Notwendigkeit der Reise zwischen Wohnort und Schule bestätigen kann.