Hinweise für Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen

Ihre Klassenleitungen versorgen Sie mit Informationen zum Schulbetrieb und anstehenden Prüfungen.

Sie erhalten darüber hinaus von Ihren Fachlehrerinnen und Fachlehren über die vereinbarten digitalen Kommunikationskanäle Lernmaterialien zur häuslichen Bearbeitung. Bearbeiten Sie diese
Materialien gewissenhaft und ordnungsgemäß. Halten Sie zu beachtende Rückmeldefristen ein. 

Besonders wichtig ist die intensive häusliche Arbeit natürlich dann, wenn für Sie relativ zeitnah schriftliche Arbeiten, Klausuren, Vorklausuren und Abschlussprüfungen anstehen. 

Die während der gegenwärtigen Zeit des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben werden in aller Regel nicht benotet. Sie können aber durch die Lehrerinnen und Lehrer überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Bereits vor Schulschließung bekannt gegebene und terminierte Projekte und Ausarbeitungen, deren Abgabefrist während der schulfreien Zeit endet, werden wie gewohnt bewertet. 

Solange der Unterrichtsbetrieb ruht, werden keine Praktika mehr absolviert. 

Lediglich Praktika im Zusammenhang mit Bildungsgängen der Fachschule für Sozialwesen und entsprechenden Bildungsgängen des beruflichen Gymnasiums, für die Anstellungsverträge zwischen Schülerinnen und Schülern und Trägern bestehen, sind von den Schülerinnen und Schülern zu absolvieren, wenn dies auf Grundlage der Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs bzw. der jeweiligen Praktikumsstelle vor Ort möglich ist.
 

Wenn das Absolvieren nicht möglich ist, werden den Schülerinnen und Schülern durch die nicht vollständig absolvierten Praktika keine Nachteile entstehen. 

Hinweise für Ausbilderinnen und Ausbilder

Vorbehaltlich der Entscheidungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW am 15.04.2020 planen die Bildungsgänge der Berufsschule am Berufskolleg Erkelenz Unterrichtseinheiten zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Hierbei werden selbstverständlich die hygienischen Voraussetzungen des Infektionsschutzes beachtet. Über die Termine werden die Auszubildenden über ihre Klassenlehrerinnen und -lehrer informiert. Die Auszubildenden informieren zeitnah ihre Ausbildungsunternehmen mit der Bitte um Freistellung, auch wenn die Termine von den ursprünglichen Berufsschultagen abweichen. Die IHK Aachen unterstützt eine entsprechende Freistellung. (s. https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/pruefungen-abgesagt-berufsschulen-geschlossen-4727154) 

 
Während der Zeit, in der der Unterricht ruht, werden die Auszubildenden nach Ihren Anweisungen im Betrieb ausgebildet. 

Ergänzend dazu erhalten Ihre Auszubildenden über digitale Kommunikationskanäle von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern Materialien und Aufgaben zur außerschulischen Bearbeitung. 

In Abhängigkeit von den betrieblichen Erfordernissen können Sie Ihren Auszubildenden für die Bearbeitung der schulischen Arbeitsaufträge Freiräume gewähren. Insbesondere dann, wenn Ihre Auszubildenden kurz vor der IHK-Abschlussprüfung stehen, sind von Ihnen eingeräumte Lernzeiten sehr sinnvoll. Beachten Sie bitte folgende Information der IHK: 

Komprimierte Kurse zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (Info der IHK Aachen) 

Im gemeinsamen Interesse einer erfolgreichen Ausbildungsgestaltung ruft die IHK-Organisation dazu auf, Auszubildenden nun Zeit zum Lernen zu gewähren (egal ob zu Hause oder im Betrieb), um das schulisch gestellte Ausfallangebot wahrnehmen zu können, wenn das Unternehmen selbst nicht in der Lage ist, entsprechende Inhalte zu vermitteln. Dies ist verbunden mit dem klaren Hinweis auf die Pflicht zur Vorbereitung der Auszubildenden auf die anstehenden Abschlussprüfungen. Einige Berufsschulen planen bereits komprimierte Prüfungsvorbereitungskurse für den Fall der Wiedereröffnung kurz vor den Prüfungen. Die Auszubildenden haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an diesen Sonderveranstaltungen, wenn diese außerhalb der üblichen Berufsschulzeiten stattfinden. Die IHK-Organisation hält diese Angebote aber für sinnvoll und angesichts des langen Zeitraumes, in dem die Auszubildenden jetzt durchgehend in den Betrieben sind, auch für vertretbar. Bei den jeweils zuständigen Berufsschulen lässt sich in Erfahrung bringen, ob und wann Angebote für Auszubildenden geplant sind. 

https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/pruefungen-abgesagt-berufsschulen-geschlossen-4727154 

 

Hinweise für Berufsschülerinnen und -schüler

Vorbehaltlich der Entscheidungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW am 15.04.2020 planen die Bildungsgänge der Berufsschule am Berufskolleg Erkelenz Unterrichtseinheiten zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Hierbei werden selbstverständlich die hygienischen Voraussetzungen des Infektionsschutzes beachtet. Über die Termine werden die Auszubildenden über ihre Klassenlehrerinnen und -lehrer informiert. Die Auszubildenden informieren zeitnah ihre Ausbildungsunternehmen mit der Bitte um Freistellung, auch wenn die Termine von den ursprünglichen Berufsschultagen abweichen. Die IHK Aachen unterstützt eine entsprechende Freistellung. (s. https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/pruefungen-abgesagt-berufsschulen-geschlossen-4727154) 

 
Als Schülerin/ Schüler der Berufsschule nehmen Sie nach den Anweisungen Ihrer Ausbilderinnen/Ausbilder in dieser Zeit an der betrieblichen Ausbildung teil. 

Parallel dazu erhalten Sie von Ihren Fachlehrerinnen/Fachlehrern über die vereinbarten Kommunikationswege Lernmaterialien zur außerschulischen Bearbeitung. Bearbeiten Sie diese Materialien gewissenhaft und ordnungsgemäß. Halten Sie zu beachtende Rückmeldefristen ein. 

 
Sollten Sie an den Abschlussprüfungen der IHK bzw. der Handwerkskammer teilnehmen, erhalten Sie von Ihren Fachlehrerinnen und Fachlehrern über die vereinbarten Kommunikationswege Materialien und Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung. 

 

Aktuelle Informationen zu den IHK- und Handwerkskammern-Prüfungen erhalten Sie unter: 

https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung?param=ausbildung 

https://www.hwk-aachen.de/presse-medien/news.html 

Die IHK Aachen teilt die Verschiebung der IHK-Prüfungen mit: 

Die IHK Aachen teilt mit, dass alle kaufmännischen und industriell-technischen Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen Teil 1 bis einschließlich 24.4.2020 entfallen. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der https://www.aachen.ihk.de/. 

 
Die IHK-Organisation plant, die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen in der Kalenderwoche 25 durchzuführen. Am 16. und 17. Juni 2020 finden dabei die industriell-technischen, am 18. und 19. die kaufmännischen schriftlichen Abschlussprüfungen statt. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für ihre Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, erhalten die Möglichkeit, die Prüfung im Herbst 2020 zu absolvieren. Der Prüfungszeitraum der praktischen Prüfung beginnt wie geplant am 2. Mai 2020. Bitte beachten Sie: Verbindlich sind dabei ausschließlich die von Ihrer IHK mitgeteilten Termine, die Sie rechtzeitig von Ihrer IHK erhalten werden. 

https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/pruefungen/verschiebung-der-ihk-pruefungen-sommer-2020-4746862 

Die Handwerkskammer Aachen teilt (Stand 25.03.2020) mit, dass alle geplanten Zwischenprüfungen (im Gegensatz zum 1. Teil der Abschlussprüfung) der Handwerkskammer Aachen werden aufgrund der Krisensituation ersatzlos ausfallen. 

https://www.hwk-aachen.de/artikel/achtung-33,0,331.html 

Weitere Aussagen zu konkreten Terminen wie bei den IHK-Prüfungen stehen noch nicht zur Verfügung. 

 

Schulische Prüfungen und Klausuren

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW informiert die Schulen am 15.04.2020 über eine mögliche Ausgestaltung der Wiederaufnahme des Schulbetriebs.  

Vorbehaltlich dieser Entscheidung und weiterer Genehmigungsprozesse haben wir zunächst Zeitpläne für ein Unterrichtsangebot zur Prüfungsvorbereitung auf alle anstehenden Abschlussprüfungen sowie Zeitschienen und Termine für die Abschlussprüfungen in den einzelnen Bildungsgängen unter Berücksichtigung von Maßnahmen des Infektionsschutzes entwickelt.  
 
Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder erhalten alle relevanten Informationen von den zuständigen Klassen- bzw. Bildungsgangleitungen. 
 
Die Termine müssen teilweise noch von den zuständigen Stellen der Bezirksregierung Köln genehmigt werden.

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