>>>>> Aktualisiert 5.11.2020, 15.00 Uhr <<<<<
Wer unter Erkältung- oder Magen-Darm-Symptomen leidet, darf die Schule nicht betreten!
Das gilt für Schüler/innen genauso wie für das Personal der Schule! Personen mit akuten Symptomen dürfen die Einrichtung nicht besuchen!
Bei minderjährigen Schülern/innen haben die Erziehungsberechtigten über die Symptomfreiheit eine schriftliche Bestätigung abzugeben. Bei volljährigen Schülern/innen sollte in begründeten Zweifeln die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen.
Erfolgt eine ärztliche Vorstellung, so entscheidet der/die Arzt/Ärztin darüber, ob eine Testung erfolgen soll. Ist eine Covid-19-Erkrankung nicht auszuschließen, ist der/die Arzt/Ärztin zu einer Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet.