Für Sie als Schülerin oder Schüler ist die mündliche Prüfung eine wichtige, manchmal sogar die letzte Chance, den von Ihnen angestrebten Abschluss zu erreichen.
Die formal wie inhaltlich korrekte Durchführung liegt daher im Interesse aller an der Prüfung Beteiligten.
Die folgenden Hinweise geben Ihnen einen Überblick über Ansprüche und Standards, die am BK Erkelenz über alle Bildungsgänge hinweg gelten im Hinblick auf folgende Aspekte:
1. Prüfungsatmosphäre
- Eine ansprechend gestalteter Raum fördert die Prüfungsatmosphäre, dazu gehört eine kommunikative Sitzordnung.
- Ihnen wird ein Glas Wasser bereitgestellt.
- Bitte bedenken Sie: Auch Sie sollten - wie alle Beteiligten - durch die Wahl einer angemessenen Kleidung der Prüfungssituation Respekt entgegenbringen.
2. Verbindliche Vorgaben auf Basis der Erlasslage
2.1 Information der Prüflinge über Inhalt und Ablauf
Der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin informiert Sie als Prüfling über den Ablauf und den formalen Rahmen (Rechtsvorschriften, Konsequenzen bei Verspätung oder Nichtantritt, Attestpflicht, etc.).
Die prüfende Fachlehrerin/ der prüfende Fachlehrer informiert Sie über zu erwartende Themenbereiche.
2.2 Organisatorische Vorgaben
Jedes Mitglied der Prüfungskommission erhält vorab die Aufgabenstellung sowie eine beispielhafte Lösung.
Daraus soll ersichtlich werden, welche Anforderungen der Prüfer an eine „ausreichende“ Leistung bzw. an eine als „gut“ zu bewertende Leistung stellt. Dies soll
sicherstellen, dass Standards eingehalten werden und dass Prüfer (Vorsitzende) durch konkrete Beurteilungskriterien die Möglichkeit der Beurteilung haben.
2.3 Inhaltliche Vorgaben zur Konzeption der Prüfung
Die Vorbereitungszeit ist in fast allen Prüfungsordnungen auf 30 Minuten begrenzt. Die Aufgabe muss in dieser Zeit zu bewältigen sein.
Jede Aufgabe muss grundsätzlich dazu geeignet sein, dass der Prüfling jede Notenstufe erreichen kann. Dazu ist es erforderlich, dass in der Prüfungsaufgabe
alle drei Anforderungsbereiche angesprochen werden:
- Reproduktion (= nennen, wiedergeben, etc.)
- Anwendung (= einordnen, analysieren, etc.)
- Transfer (= beurteilen, gestalten, entwerfen, etc.)
Der Inhalt der Prüfung ergibt sich aus den Fachlehrplänen. Diese müssen selbstverständlich berücksichtigt werden. Niemals darf eine mündliche Prüfung eine inhaltliche Wiederholung einer vorhergegangenen schriftlichen Prüfung sein.
Sie müssen damit rechnen, dass Sie zu wenigstens zwei unabhängigen Themenbereichen geprüft werden.
2.4 Vorgaben zum zeitlichen Ablauf
2.4.1 Dauer der Prüfung
In aller Regel dauert eine mündliche Prüfung 20 Minuten. Damit der Prüfungskommission Zeit für die Beratung bleibt, werden die Prüfungen im 30-Minuten-Takt durchgeführt. Bei Gruppenprüfungen wird darauf geachtet, dass pro Prüfling ein zeitlicher Rahmen von 20 Minuten angesetzt wird; entsprechend berechnet sich die Planung des Prüfungsablaufs.
2.4.2 Vorbereitungszeit
Vor Beginn der Prüfung erhalten Sie eine 30minütige Vorbereitungszeit zur Bearbeitung der Ihnen vorgelegten Aufgabe. Diese wird in Ausnahmefällen (z.B. in naturwissenschaftlichen Fächern mit Versuchsaufbauten) verlängert.
2.4.3 Verspätungen / Überziehen der Prüfungszeit
Verspäten Sie sich als Prüfling unverschuldet, versucht die Kommission dies durch zeitliche Verschiebung so zu behandeln, dass Ihnen kein Nachteil entsteht.
Bitte sorgen Sie in diesem Fall für einen entsprechenden Nachweis.
Haben Sie allerdings die Verspätung oder Ihr Nichterscheinen selbst zu vertreten, führt das
ggf. zum Nichtbestehen. Kurzfristige Verspätungen gehen ausschließlich zuIhren Lasten, in der Regel wird die Vorbereitungszeit entsprechend angemessen verkürzt.
2.5 Vorgaben zur Durchführung der Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Vortrag des Prüflings (1. Teil) und einem Prüfungsgespräch (2.Teil).
Im ersten Teil tragen Sie als Prüfling die von Ihnen vorbereiteten Lösungen der Aufgaben selbstständig vor. Im zweiten Teil der mündlichen Prüfung werden in einem Prüfungsgespräch weitere fachliche Zusammenhänge geprüft. Der zeitliche Umfang dieser beiden Prüfungsteile sollte in etwa gleich sein.
Die Korrektur Ihrer Schülerantworten während des Prüfungsgesprächs durch den Prüfer ist nur in Einzelfällen erlaubt, z.B. wenn diese für den Fortgang der Prüfung unabdingbar ist.
2.6 Vorgaben zur Bewertung Ihrer Prüfungsleistung
Die Kommission stimmt über die Note ab. Das Ergebnis der Abstimmung wird im Protokoll festgehalten. Es entscheidet die Mehrheit; in Prüfungen, in denen
es aufgrund der Zusammensetzung der Kommission zu Stimmengleichheit kommen kann, entscheidet die Stimme des /der Vorsitzenden.
2.7 Vorgaben zur Verkündung der Noten
Das Ergebnis Ihrer mündlichen Prüfung wird vom Fachprüfungsausschuss festgestellt und Ihnen unmittelbar nach der Beratung mitgeteilt. Dies gilt nicht für die
Notenbekanntgabe der gymnasialen Oberstufe (VV zu § 23 APO-BK Anlage D). Diese erfolgt zu einem zentralen Termin.
Download als PDF: Info zu mündlichen Prüfungen